Wahlversammlung Kommunalwahl 2024

Wir laden zur Wahlversammlung zur Aufstellung der Wahlvorschläge für die Kandidat*innen zur Stadtratswahl 2024 in Halle (Saale) ein:

am Samstag, 04. November 2023

um 10 Uhr

(ab 9:00 Uhr Wahlberechtigkeits- und Mandatsprüfung; geplantes Ende gegen 16:00 Uhr)

Puschkinhaus, Kardinal-Albrecht Straße 6, 06108 Halle

Bewerbungen können im Antragsgrün hochgeladen oder ausgefüllt werden: https://kw24.antragsgruen.de/. Natürlich könnt ihr euch per Mail unter kontakt@nullgruene-in-halle.de oder postalisch bewerben und wir stellen eure Bewerbungen ein. Alle eingegangenen Bewerbungen werden vorher gesammelt digital versendet.

Bringt bitte unbedingt Euren gültigen Personalausweis mit! Alternativ auch den Reisepass.

Da wir mit diesem für jede Wähler*in beim Einlass die Wahlberechtigung prüfen müssen, kommt bitte gerne etwas früher an. Für Getränke und eine kleine Stärkung ist gesorgt.

Und beachtet bitte die nachfolgenden Hinweise zur  Wählbarkeit.

Vorschlag zur Tagesordnung der Wahlversammlung

TOP 1             Formalia und Begrüßung

TOP 2             Beschluss zum Wahlverfahren (Antrag des Kreisvorstandes)

TOP 3             Vorstellung und geheime Wahl der Kandidat*innen mit geheimer Schlussabstimmungen nach jedem Wahlbereich

Wahlbereich 2

Wahlbereich 3

Wahlbereich 4

Wahlbereich 1

Wahlbereich 5

Es werden elektronische Abstimmungsgeräte zur Verfügung stehen.

Hinweis für die Bewerber*innen: 

Wir würden uns freuen, wenn Ihr unsere Liste mit eurer Kandidatur verstärken würdet! J

Auf einen Listenplatz kann sich jede Person bewerben (passive Wahlberechtigung), die

  1. zum Zeitpunkt der Kommunalwahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder parteilos ist,
  3. zum Zeitpunkt der Kommunalwahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung im Wahlgebiet gemeldet sind
  4. NICHT vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  5. NICHT infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat und
  6. NICHT Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.